Allgemeine Geschäftsbedingungen der NEO Projektentwicklung GmbH

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage für erfolgreiche Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden. Sie bieten beiden Seiten Sicherheit und Berechenbarkeit. Sie werden regelmäßig an gesetzliche Bestimmungen angepasst. Für uns sind sie Ausdruck einer fairen Partnerschaft.

Die Firma NEO Projektentwicklung GmbH ist eine Unternehmensgesellschaft, die vorwiegend in folgenden Bereichen tätig ist:

  1. Geschäftsgegenstände sind
    • die Projektentwicklung (planerische und wirtschaftliche Entwicklung von Grundstücken und Gebäuden, Begleitung bei Veräußerung, Vermietung und sonstiger Verwertung)
  2. Alle Angebote sind für uns unverbindlich und freibleibend. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen, weil sie auf den von unseren Auftraggebern erteilten Auskünften beruhen. Bei allen Angeboten und Mitteilungen sind Irrtum und Zwischenverwertung ausdrücklich vorbehalten.
  3. Schadenersatzansprüche uns gegenüber sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten unsererseits beruhen.
  4. Sind wir für den Auftraggeber als Projektentwickler tätig, gelten die Stundensätze 2020 (auf Wunsch können unsere aktuellen Stundensätze per Mail unter info@neo-projektentwicklung.de angefordert werden).
  5. Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
  6. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns alle Angaben, die wir für die Durchführung des Auftrags benötigen, vollständig und richtig zu erteilen. Ferner hat uns der Auftraggeber über den Vertragsabschluss zu informieren und über alle vertraglichen Nebenabreden Informationen zu erteilen.
  7. Sobald ein uns erteilter Auftrag gegenstandslos wird, ist der Auftraggeber verpflichtet, uns hiervon sogleich schriftlich zu verständigen. In diesem Falle sind wir berechtigt, den Ersatz des uns tatsächlich entstandenen Aufwands zu verlangen.
  8. Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Insoweit vereinbaren die Parteien, eine der ungültigen Bestimmung am nächsten kommende andere Regelung zu vereinbaren.
  9. Sollten Teile dieser Bestimmungen ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, geltend die übrigen Bestimmungen gleichwohl fort.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen und Streitigkeiten aus dem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Konstanz. Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.

(Stand: 01.01.2020)